Das liest man mit ein wenig Bedauern: Freiburgs Super- Joker Nils Petersen will nach der Saison das Stadionbier genießen und hört mit dem Profifußball auf. Schade! Auch wenn er schon 34 ist und sicherlich noch eine oder zwei Spielzeiten in seiner Paraderolle reüssiert hätte. Vielleicht sogar noch in der CL für die Breisgauer.
Andererseits will ein Stürmer wie er auch spielen. Nur: ängt man in seinem alter anderswo nochmal neu an, von Katar oder Saudi- Arabien einmal abgesehen? Denn Petersen weiß halt auch, dass er den gewissen Wohlfühl-Faktor braucht. Was hilft da das Bayern- Trikot? Das hatte er zwischenzeitlich ja auch schon getragen mit eher überschaubarem Erfolg. Dass es lediglich zwei Länderspiele für ihn wurden, lag sicherlich sowohl an der Konkurrenz als auch an der wenigen Experimentierfreudigkeit der Verantwortlichen.
In einer ganz anderen Art von „Champions League“ spielt ab sofort der 1.FC Köln. Zieht vor den Internationalen Sportgerichtshof um gegen eine Strafe der Fifa anzugehen. Da geht es darum, dass die Kölner einen minderjährigen Spieler aus Slowenien dazu angestiftit haben sollen, bei seinem alten Verein vertragsbrüchig zu werden. Gleich danach haben sie ihn verpflichtet, er spielt jetzt in ihrer U19.
Die Fifa verdonnerte Köln nun dazu, während der nächsten Saison keinen Spieler zu verpflichten. Wirtschaftlich ginge das ja sogar fast noch konformmit den Einsparungen, die sie in Köln vornehmen. Sportlich wird das natürlich ein extrem dickes Brett für die Kölner und ihren omnipräsenten Trainer, von dem ich in dieser Sache noch gar nichts vernommen habe. Sicherlich wird er beim CAS mal erklären, wie der Hase bzw. der Geißbock läuft.
Vielleicht macht Petersen es genau richtig – aufhören, so lange es in Würde geht. Mal sehen, was er nun macht, da ja alle Expertenstellen vergeben sind. Vielleicht doch Schiedsrichter?
Wenn die Kölner Strafe Bestand haben sollte, wäre das ein Meilenstein im Jugendfußball.
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Guter Gedanke – an Experten gibt es nun wahrlich genug.
Das wäre gut, wenn das nicht nur für länderübergreifendes Abwerben gelten würde.
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